Verwalten Sie Kunden-Rechner, Mobilgeräte und Server vollkommen plattformübergreifend rund um den Globus. Windows, macOS, Linux, NAS & Mobilgeräte – konzipiert nach Art. 25 DSGVO (Privacy by Design), mit weltweitem Direct-P2P, schlanker portabler Kundenanwendung und flexibel wählbaren Vertragslaufzeiten (1, 3, 6 oder 12 Monate).
Übermitteln Sie dem Kunden die 6-stellige Einmal-PIN. Nach dessen ausdrücklicher Freigabe steuern Sie Bildschirme auf Windows, Mac oder Linux, bedienen NAS-Systeme und übertragen Diagnosedateien direkt von Endgerät zu Endgerät.
Schlank, kompromisslos sicher und ohne bürokratische Hürden. Fernwartung 68 vereint höchste Verschlüsselungsstandards mit sofortiger Einsatzbereitschaft auf jedem Kunden-PC und allen Betriebssystemen.
Sie erzeugen in Ihrer Supporter-Konsole mit einem Klick eine 6-stellige Zufalls-PIN und nennen diese Ihrem Kunden telefonisch oder per E-Mail.
Der Kunde öffnet fw68.de auf Windows, macOS oder Linux, tippt die PIN ein und bestätigt die DSGVO-Freigabe. Keine Installation, kein Setup-Assistent und keine Registrierung nötig.
Die P2P-Direktverbindung steht binnen Sekunden. Sie steuern Bildschirme, bedienen NAS-Systeme und übertragen Dateien mit bis zu 60 FPS in Echtzeit.
Fernwarten Sie Rechner unter Windows, macOS (Intel & M1–M4), Linux, steuern Sie NAS-Systeme (Synology DSM & QNAP) oder leisten Sie Support für Android- und iOS-Geräte – ohne Mehrkosten.
Kein lästiges Setup: Der Kunde startet die portable Datei direkt. Nach dem Schließen des Fensters ist die Verbindung unwiderruflich getrennt – keine Hintergrunddienste, keine Registry-Spuren.
Bildschirminhalte und Steuerbefehle werden mit militärischer AES-256-Verschlüsselung direkt von Rechner zu Rechner übertragen. Kein zentraler Cloud-Server sieht Ihre Daten.
Senden Sie Systembefehle wie Strg+Alt+Entf, öffnen Sie den Task-Manager oder fordern Sie mit Zustimmung des Nutzers administrative UAC-Elevation an.
Übertragen Sie Treiber, Patches oder Protokolldateien direkt ohne Cloud-Zwischenspeicher. Jede Datei wird lokal per SHA-256 kryptografisch verifiziert.
Maximale Kundenhoheit: Bewegt der ferngesteuerte Nutzer seine physische Maus, wird die Steuerung des Supporters sofort für 3 Sekunden suspendiert.
Vergleichen Sie die technischen, datenschutzrechtlichen und vertraglichen Parameter von Fernwartung 68 mit herkömmlichen Fernwartungs- und Cloud-Tools.
| Funktion / Kriterium |
Fernwartung 68 (fw68.de)
|
Herkömmliche Fernwartungs- & Cloud-Tools * |
|---|---|---|
| Unterstützte Betriebssysteme & Plattformen |
Alle Systeme inklusive: Windows, macOS (Intel/M-Chips), Linux, NAS (Synology/QNAP), Android & iOS |
Häufig aufpreispflichtig pro Plattform oder eingeschränkter Support für Linux- & NAS-Systeme |
| Einstiegspreis (B2B gewerblich) | Ab 15 €/Mo (bei 12 Mo) bzw. 19 €/Mo (bei 1 Mo) | In der Regel 35 € bis über 80 € / Monat pro Supporter |
| Vertragslaufzeit & Flexibilität | 1, 3, 6 oder 12 Monate frei wählbar | Meist feste 12- bis 36-monatige Mindestbindung |
| Client-Bereitstellung beim Kunden | Schlanke portable Datei (Keine Installation nötig) | Oft voluminöse Installations-Pakete oder Vorab-Konfiguration |
| Serverstandort des Signaling-Relays | Frankfurt am Main (Deutschland) | Oft internationale oder US-basierte Cloud-Knotenpunkte |
| Datensouveränität & KI-Verarbeitung | Keine KI-Analyse & kein Abgriff von Bilddaten | Zunehmende Einbindung von Cloud-KI und Telemetrie-Diensten |
| Auftragsverarbeitung (AVV gem. Art. 28 DSGVO) | Direkter deutscher AVV rechtssicher inklusive | Oft globale Standard-Klauseln (SCC) oder Aufpreis im Portal |
| Sitzungs-Audit & Nachweisführung | Lokale Signatur (SHA-256) nach Sitzungsende | Häufig an teure Enterprise-Pakete oder Cloud-Zusätze gekoppelt |
Ermitteln Sie die kalkulatorische Ersparnis gegenüber typischen Marktgebühren etablierter Anbieter:
Keine versteckte Abo-Verlängerung: Buchen Sie flexibel für 1, 3, 6 oder 12 Monate mit automatischer Rabattstaffel. Alle Pakete umfassen Windows, macOS, Linux, NAS & Mobile sowie vollen Funktionsumfang.
Ideal für Einzelkämpfer, IT-Sachverständige und kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe.
Für Systemhäuser und interne Support-Teams mit mehreren IT-Technikern.
Für größere Mittelständler, Kanzleien und Verwaltungen mit individuellen Compliance-Vorgaben.
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Als Kunde einer Sparte profitieren Sie vom direkten Draht zu unseren anderen Fachbereichen. Ein Ansprechpartner für Ihr gesamtes digitales Ökosystem auf 68-gruppe.de.
Professionelle IT-Infrastruktur, PC- & Notebook-Reparatur in eigener Werkstatt in Emmelshausen, schnelles Managed IT für Firmen & praxiserprobte Netzwerklösungen.
Modernes, rechtssicheres (DSGVO) und barrierefreies Webdesign nach WCAG-Standard. Maßgeschneiderte Webseiten für Handwerk, Arztpraxen & Kanzleien.
Intelligente Softwarelösungen, digitale Zeiterfassung, datenbankgestützte SaaS-Portale und maßgeschneiderte Software-Schnittstellen für Ihren Betrieb.
Kombinieren Sie Leistungen aus der Gruppe und erhalten Sie exklusive Service-Vorteile!
Unser technisches Support-Team antwortet werktags in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Ihr Dienstleister hat Ihnen einen 6-stelligen Code genannt? Geben Sie diesen hier ein, um zur gesicherten Fernwartungsverbindung zu gelangen:
Stand: 2026 • Gültig für alle geschäftlichen Nutzer der Fernwartung 68 (68-GRUPPE)
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der 68-GRUPPE (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB wird ausdrücklich und ausnahmslos abgelehnt. Der Kunde sichert mit Absenden der Buchung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(1) Gegenstand ist die zeitweise Bereitstellung der Softwarelösung „Fernwartung 68“ zur plattformübergreifenden Fernbetreuung von Rechnersystemen unter Windows, macOS, Linux, NAS-Geräten und Mobilgeräten über das Internet via WebRTC DTLS-SRTP P2P.
(2) Der Anbieter stellt ein flüchtiges Signaling-Relay auf Rechenzentrumskapazitäten in Frankfurt am Main bereit. Die Verfügbarkeit dieses Relays beträgt im Jahresdurchschnitt 99,5 %.
(1) Die Software kann für feste Vertragslaufzeiten von 1 Monat, 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten gebucht werden.
(2) Vergütungen verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt wird mit Vertragsschluss für die gesamte gewählte Periode im Voraus fällig.
(1) Voraussetzung jeder Fernwartungssitzung: Der Kunde und dessen Support-Techniker sind verpflichtet, vor JEDER Einwahl und vor Beginn jeglicher Konfigurations-, Wartungs- oder Fehlerbehebungsarbeiten sicherzustellen, dass das zu wartende Zielsystem über ein vollständiges, aktuelles und funktionsfähiges Datenbackup (gemäß dem 3-2-1-Prinzip) verfügt.
(2) Ausschluss der Haftung bei unterlassener Sicherung: Kommt der Kunde oder dessen Endanwender dieser Datensicherungspflicht nicht nach, ist die Haftung des Anbieters für Datenverluste, Beschädigungen von Datenbanken oder Kosten der Rekonstruktion vollständig ausgeschlossen. Gemäß § 254 BGB trägt der Kunde bei Verletzung der Sicherungsobliegenheit den Schaden allein.
(1) Der Fernzugriff auf ein fremdes System darf ausnahmslos erst erfolgen, nachdem der jeweilige Endkunde die 6-stellige PIN ausdrücklich genannt und die Sitzung im Zustimmungsdialog explizit freigegeben hat.
(2) Das unbefugte Verschaffen von Zugang zu geschützten Daten oder das Abfangen von Daten ist nach den §§ 202a, 202b und 202c StGB strafbar. Der Anbieter distanziert sich ausdrücklich von jeglichem unbefugten Einsatz und sperrt Zugänge bei begründetem Verdacht des Missbrauchs fristlos.
Die Software beinhaltet eine hardwaregestützte Not-Aus-Logik. Bewegt der ferngesteuerte Anwender seine physische Maus oder betätigt eine Taste, wird die Fernsteuerung des Supporters unverzüglich für 3 Sekunden suspendiert. Der Endnutzer kann die Verbindung zudem jederzeit einseitig durch Schließen des Fensters terminieren.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vom Kunden für das betroffene Vertragsjahr gezahlten Nettoentgelts.
(3) Ausschluss mittelbarer Schäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder ausgefallene Einsparungen ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Der Kunde hat Mängel an der Software unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Bekanntwerden, in Textform anzuzeigen.
(1) Die Parteien schließen zeitgleich mit der Buchung den bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
(2) Die Übertragung von Bildschirminhalten und Tastaturbefehlen erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt. Es erfolgt keinerlei inhaltliche Aufzeichnung auf Relayservern und keinerlei maschinelle Analyse oder Einspeisung in KI-Modelle.
(1) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Periode (1, 3, 6 oder 12 Monate) jeweils um denselben Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Deutschland.